Die Fiktionsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument im deutschen Aufenthaltsrecht, das vielen Menschen mit Migrationshintergrund begegnet. Es handelt sich um eine vorläufige Bescheinigung, die bestätigt, dass ein Aufenthaltstitel beantragt wurde und die Person bis zur endgültigen Entscheidung in Deutschland bleiben darf. Doch was genau bedeutet das für Betroffene? Welche Rechte und Pflichten sind damit verbunden? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um die Fiktionsbescheinigung.
Bedeutung und rechtliche Grundlage der Fiktionsbescheinigung
Die Fiktionsbescheinigung – manchmal auch als Fiktionsattest bezeichnet – basiert auf § 81 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Sie kommt zum Einsatz, wenn eine Person einen Aufenthaltstitel beantragt hat, die Ausländerbehörde aber nicht sofort entscheiden kann. In dieser Wartezeit würde normalerweise der bisherige Aufenthaltstitel ablaufen oder die Person hätte gar keinen legalen Status mehr.
Hier schafft die Fiktionsbescheinigung Abhilfe: Sie fingiert (daher der Name) einen rechtmäßigen Aufenthalt, bis über den eigentlichen Antrag entschieden wird. Je nach Ausgangssituation gibt es drei verschiedene Arten:
- § 81 Abs. 3 AufenthG (Erlaubnisfiktion): Gilt für Personen, die bereits einen Aufenthaltstitel besitzen und rechtzeitig die Verlängerung beantragt haben.
- § 81 Abs. 4 AufenthG (Fortgeltungsfiktion): Kommt zum Einsatz, wenn ein Aufenthaltstitel abgelaufen ist, aber rechtzeitig ein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde.
- § 81 Abs. 5 AufenthG (Duldungsfiktion): Greift bei Personen ohne bisherigen Aufenthaltstitel, die nun einen solchen beantragen.
Wann und wie wird eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt?
Die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung erfolgt in bestimmten Situationen, die alle eines gemeinsam haben: Eine Entscheidung über den Aufenthaltstitel ist noch nicht möglich, aber die betroffene Person soll einen legalen Status erhalten. Typische Szenarien sind:
Frau Chen arbeitet als Spezialistin in einem Technologieunternehmen in München. Drei Monate vor Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragt sie eine Verlängerung. Da die Ausländerbehörde überlastet ist und nicht rechtzeitig entscheiden kann, erhält sie eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG. Mit diesem Dokument kann sie weiterhin legal in Deutschland leben und arbeiten, bis über ihren Verlängerungsantrag entschieden wird.
Um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten, müssen folgende Schritte unternommen werden:
- Rechtzeitige Antragstellung auf einen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde
- Vorlage aller notwendigen Dokumente (Pass, Passfoto, Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts, etc.)
- Persönliches Erscheinen bei der Ausländerbehörde (in der Regel)
- Zahlung der entsprechenden Gebühr (zwischen 20 und 80 Euro, je nach Einzelfall)
Rechte und Möglichkeiten mit einer Fiktionsbescheinigung
Je nach Art der Fiktionsbescheinigung sind unterschiedliche Rechte mit dem Dokument verbunden. Diese Unterschiede sind entscheidend für den Alltag der Betroffenen:
Erlaubnis- und Fortgeltungsfiktion (§ 81 Abs. 3 und 4)
Mit diesen Formen der Fiktionsbescheinigung bleiben alle Rechte des bisherigen Aufenthaltstitels bestehen. Das bedeutet konkret:
- Weiterführung der bisherigen Erwerbstätigkeit
- Möglichkeit, den Arbeitsplatz zu wechseln (sofern der bisherige Titel dies erlaubte)
- Anspruch auf Sozialleistungen (falls berechtigt)
- Möglichkeit zu reisen (innerhalb der Schengen-Zone, beachte jedoch Einschränkungen)
- Teilnahme an Integrationskursen
Duldungsfiktion (§ 81 Abs. 5)
Diese Form gewährt deutlich eingeschränktere Rechte:
- Kein automatisches Recht auf Erwerbstätigkeit (kann aber separat beantragt werden)
- Eingeschränkter Anspruch auf Sozialleistungen
- Keine Reisemöglichkeit ins Ausland
- In der Regel Wohnsitzauflage (Residenzpflicht)
Wichtig zu wissen: Die Fiktionsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das zusammen mit dem Reisepass geführt werden muss. Bei Kontrollen müssen beide Dokumente vorgezeigt werden können.
Reisen mit einer Fiktionsbescheinigung
Eine häufige Frage betrifft die Möglichkeit, mit einer Fiktionsbescheinigung zu reisen. Hier muss differenziert werden:
Ahmed studiert in Berlin und möchte während seiner Semesterferien seine Familie in Frankreich besuchen. Er besitzt eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4, da seine Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist und er auf die Verlängerung wartet. Vor seiner Reise beantragt er bei der Ausländerbehörde eine zusätzliche Bestätigung, dass seine Wiederkehr nach Deutschland erlaubt ist. Mit dieser Bestätigung und seiner Fiktionsbescheinigung kann er problemlos nach Frankreich reisen und wieder zurückkehren.
Innerhalb Deutschlands: Uneingeschränktes Reisen möglich (bei Duldungsfiktion beachte eventuelle Residenzpflicht)
Innerhalb des Schengen-Raums: Theoretisch möglich mit Erlaubnis- oder Fortgeltungsfiktion, jedoch risikoreich ohne zusätzliche Maßnahmen. Probleme können bei der Wiedereinreise nach Deutschland entstehen, da nicht alle Grenzbehörden mit dem deutschen Dokument vertraut sind.
Außerhalb des Schengen-Raums: Grundsätzlich nicht empfehlenswert. Falls zwingend notwendig, sollten folgende Vorkehrungen getroffen werden:
- Beantragung einer schriftlichen Bestätigung bei der Ausländerbehörde, dass die Wiederkehr nach Deutschland gestattet ist
- Sicherstellung eines gültigen Visums für das Reiseziel
- Prüfung, ob der Pass noch ausreichend lang gültig ist
Probleme und Herausforderungen mit der Fiktionsbescheinigung
Trotz der rechtlichen Sicherheit, die eine Fiktionsbescheinigung bietet, können im Alltag verschiedene Probleme auftreten:
Mangelnde Bekanntheit des Dokuments
Nicht alle Arbeitgeber, Vermieter oder Behörden sind mit der Fiktionsbescheinigung vertraut. Dies kann zu Unsicherheiten bei Vertragsabschlüssen oder Anträgen führen. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, ein erklärendes Schreiben der Ausländerbehörde zu beantragen oder auf die entsprechenden Gesetzestexte zu verweisen.
Bankgeschäfte und Verträge
Einige Banken und Dienstleister akzeptieren die Fiktionsbescheinigung nicht als ausreichenden Nachweis für einen dauerhaften Aufenthalt. Dies kann bei der Eröffnung von Bankkonten, dem Abschluss von Mobilfunkverträgen oder Kreditanträgen problematisch sein.
Zeitliche Unsicherheit
Da die Fiktionsbescheinigung nur für einen begrenzten Zeitraum (meist drei Monate) ausgestellt wird, leben Betroffene in einer gewissen Unsicherheit. Zwar kann das Dokument verlängert werden, doch die wiederholten Behördengänge und die Ungewissheit über den endgültigen Aufenthaltstitel können belastend sein.
Tipp: Bei längeren Bearbeitungszeiten kann es sinnvoll sein, bei der Ausländerbehörde nachzufragen, welche zusätzlichen Unterlagen eventuell benötigt werden, um den Prozess zu beschleunigen.
Handlungsempfehlungen für Inhaber einer Fiktionsbescheinigung
Um Probleme zu vermeiden und die Zeit mit einer Fiktionsbescheinigung optimal zu nutzen, empfehlen sich folgende Maßnahmen:
- Dokumentation: Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen auf und notieren Sie sich Datum und Inhalt aller Behördenkontakte.
- Proaktive Kommunikation: Informieren Sie Arbeitgeber, Vermieter und andere relevante Stellen frühzeitig über Ihre Situation und erklären Sie die Bedeutung der Fiktionsbescheinigung.
- Fristen beachten: Stellen Sie sicher, dass Sie vor Ablauf der Fiktionsbescheinigung die Verlängerung beantragen.
- Rechtsberatung: Bei komplexen Fällen oder Problemen kann die Konsultation eines auf Aufenthaltsrecht spezialisierten Anwalts sinnvoll sein.
- Flexibilität: Planen Sie wichtige Aktivitäten wie Reisen oder größere Anschaffungen mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Fiktionsbescheinigung.
Wie geht es nach der Fiktionsbescheinigung weiter?
Die Fiktionsbescheinigung ist ein Übergangsdokument – irgendwann wird die Ausländerbehörde über den eigentlichen Antrag entscheiden. Dabei gibt es zwei mögliche Ausgänge:
Positive Entscheidung
Bei Genehmigung des Antrags erhält die betroffene Person den beantragten Aufenthaltstitel (z.B. als elektronische Aufenthaltskarte). Die Fiktionsbescheinigung verliert dann ihre Gültigkeit und muss in der Regel bei Abholung des neuen Titels zurückgegeben werden.
Negative Entscheidung
Wird der Antrag abgelehnt, verliert die Fiktionsbescheinigung ihre Wirkung. Die Ausländerbehörde setzt dann meist eine Ausreisefrist. Gegen die Ablehnung kann innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel ein Monat) Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben werden. In bestimmten Fällen hat dies aufschiebende Wirkung, sodass der Aufenthalt bis zur endgültigen Entscheidung legal bleibt.
Die Familie Ahmadi wartet seit vier Monaten mit einer Fiktionsbescheinigung auf die Entscheidung über ihren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Als sie endlich die positive Nachricht erhalten, können sie ihre elektronischen Aufenthaltskarten abholen und endlich längerfristig planen. Die Unsicherheit der letzten Monate weicht einer neuen Perspektive – sie können nun eine größere Wohnung suchen und ihre Kinder an einer Schule anmelden, ohne ständig die Befristung ihrer Aufenthaltsdokumente im Blick haben zu müssen.
Fazit: Die Fiktionsbescheinigung als wichtiges Übergangsinstrument
Die Fiktionsbescheinigung mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, erfüllt jedoch eine wichtige Funktion im deutschen Aufenthaltsrecht. Sie schließt die Lücke zwischen Antragstellung und Entscheidung und verhindert, dass Menschen während der Bearbeitungszeit in die Illegalität abrutschen. Gleichzeitig bringt sie auch Herausforderungen mit sich, die eine gewisse Flexibilität und Planung erfordern.
Wer die verschiedenen Arten der Fiktionsbescheinigung kennt und die damit verbundenen Rechte und Einschränkungen versteht, kann diese Übergangszeit besser meistern. Bei aller bürokratischen Komplexität sollte nicht vergessen werden, dass die Fiktionsbescheinigung letztlich ein Instrument ist, das rechtliche Sicherheit in einer Wartephase schafft – und damit einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der Rechte von Menschen im Migrationsprozess leistet.

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ich bin Max und seitdem ich klein bin, absolut Technik begeistert. Nach meinem Abitur habe ich für einige Zeit Informatik studiert und bin nebenbei immer meinem Hobby, dem Gaming, nach gegangen. Nach einiger Zeit habe ich auch den Krypto-Space für mich entdeckt.
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